Was ändert sich ab 2027?
Die FahrschModV (Fahrschulausbildungs-Modifikationsverordnung) revolutioniert den Theorie-Unterricht: Ab dem 01.01.2027 dürfen Fahrschulen digitalen Theorie-Unterricht anbieten — ohne dass ein Fahrlehrer physisch anwesend sein muss.
Das bedeutet für dich:
Von zu Hause lernen
Theorie-Unterricht bequem online — kein Weg zur Fahrschule nötig
Flexibles Timing
Lerne wann es dir passt — morgens, abends, am Wochenende
Bundesweit verfügbar
Egal wo du bist — Online-Theorie funktioniert überall in Deutschland
Kein Fahrlehrer nötig
Digitaler Unterricht gemäß §1 Abs.5 FahrlAusbV — asynchron & synchron
Günstiger
Ohne Räumlichkeiten und Fahrlehrer vor Ort — deutlich günstiger als klassisch
Rechtssicher
Offiziell nach FahrschModV geregelt — voll anerkannt für die Prüfung
Rechtsgrundlage: FahrschModV §1 Abs.5
Die Fahrschulausbildungs-Modifikationsverordnung (365/26) ermöglicht ab dem 01.01.2027:
- Einführungsphase und Lehrgang dürfen digital durchgeführt werden
- Unterricht synchron (live) oder asynchron (auf Abruf) möglich
- Präsenzunterricht nur noch für pädagogische Inhalte erforderlich
- Kooperation zwischen Ausbildungsstätten erlaubt
- Kein Fahrlehrer muss physisch anwesend sein
Für welche Führerscheinklassen?
Klasse B / B197
PKW — Online-Theorie ab 2027
Klasse A / A2 / A1
Motorrad — Online-Theorie ab 2027
B196
Motorrad-Aufsteckung — Theorie online
LKW / BUS
Klasse C/CE, D/DE — auch online
Fahrlehrerausbildung
Ab 2027 teilweise online möglich
Bundesweit verfügbar — nicht mehr auf eine Stadt beschränkt. Dein Markt ist ganz Deutschland.
Hinweis: Online-Theorie-Unterricht ab 01.01.2027 gemäß FahrschModV (Fahrschulausbildungs-Modifikationsverordnung). Kein Fahrlehrer für digitalen Theorie-Unterricht erforderlich. Präsenzunterricht nur für pädagogische Inhalte. Vorregistrierung kostenlos und unverbindlich.
